Elektromobilität Nr. 33/10 (29. April 2010)
Verfasser/in: Dipl.-Chem. Susanne Donner, Dipl.-Phys. Dr. Julian Adolphs, Dipl.-Ing. Manfred Maigré, Fachbereich WD 8, Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
Am 19. August 2009 hat die Bundesregierung einen Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität mit dem Ziel vorgelegt, bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge zuzulassen. Im Konjunkturpaket II wurden 500 Millionen Euro für entsprechende Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt. Davon unab- hängig übergab die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundeskanzlerin am 24. Februar 2010 ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit, das sich unter anderem mit Elektromobilität befasst. Darin wird der Entwicklungsplan als erster Schritt in die rich- tige Richtung gewürdigt. Die Kommission sieht aber einen erheblichen Bedarf an Forschung und Entwick- lung sowie an staatlicher Unterstützung für die Markteinführung. Die Vorzüge elektrischer Antriebe wer- den in unterschiedlichen Bereichen gesehen: Zum einen tragen Elektrofahrzeuge zum Klimaschutz bei, sofern der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt, denn der PKW-Verkehr verursacht derzeit rund 14 Prozent der CO2-Emissionen. Zum anderen vermindert das Fahren mit elektrischem Strom die Abhän- gigkeit vom Erdöl. Außerdem verspricht man sich einen Innovationsschub für die deutsche Wirtschaft, die traditionell stark auf den Automobilsektor ausgerichtet ist. Auch würde die Belastung der Ballungsräume mit Feinstaub, Stick- und Schwefeloxiden und flüchtigen Kohlenwasserstoffen sowie Lärm zurückgehen, da Elektrofahrzeuge schadstoffärmer und leiser betrieben werden. Ein weiterer Vorteil ist der Wirkungs- grad von Elektromotoren, der erheblich höher ist als der von Verbrennungsmotoren. Außerdem ist kein Getriebe notwendig, was die Konstruktion vereinfacht. Dennoch haben sich Elektromotoren in der Auto- mobilindustrie bisher nicht durchgesetzt. Mit der technologischen Weiterentwicklung erlebt die Elektro- mobilität nun eine Renaissance. Im Zuge des Nationalen Entwicklungsplans werden reine Elektrofahrzeu- ge, Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerung und Plug-in-Hybridfahrzeuge gefördert. Elektrofahr- zeuge mit Reichweitenverlängerung haben neben ihrem akkubetriebenen Elektromotor einen kleinen Ver- brennungsmotor, der Strom erzeugt, wenn der Akku entladen ist. Plug-in-Hybride haben einen herkömmli- chen Verbrennungsmotor und sind zudem mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet, dessen Akku am Netz aufgeladen wird. So ist über kurze Strecken ein rein elektrischer Fahrbetrieb möglich. Auf langen Strecken wird der Verbrennungsantrieb genutzt, wobei - wie bei verfügbaren Hybridfahrzeugen - Brems- energie über den Elektroantrieb zurück gewonnen wird.
Eine der größten Hürden für den Ausbau der Elektromobilität sind die Energiespeichersysteme....
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/Elektromobilitaet.pdf